1. Ring- und Kampfrichter:

Zweikampf (1 vs. 1):

2 Ringrichter
1 Kampfrichter
1 bis mehrere Prüfer

Gruppenkampf (Brücke):

4 bis 6 Ringrichter
1 Kampfrichter
1 bis mehrere Prüfer

Die Prüfer prüfen im Vorfeld die Eignung der Teilnehmer.
Seit 2017 wird diese Art der Qualifizierung im Zweifelsfall (!) vorgenommen.
der Teilnehmer findet am Vortag statt.
„Vorkämpfen“ müssen alle Wettbewerbsneulinge!
Als Prüfer kann jeder zugelassene Wettkampfteilnehmer fungieren. Die Zulassung erteilen die Ringrichter und/oder der Kampfrichter.
Die Prüfer verschaffen sich auch kurz vor Beginn der Brückenwettkämpfe am Sonntag noch einmal einen Überblick über die Mitglieder der verschiedenen Mannschaften. Neuzugänge während des Wettkampfes werden nur nach positiver Abstimmung des Teilnehmerfeldes zugelassen, müssen sich aber ggf. vor Wettkampfbeginn den üblichen Prüfungen und Abnahmen unterziehen.

Ein bis zwei Unabhängige losen die Paarungen aus, die der Kampfrichter verkündet.
Dieser koordiniert auch den Ablauf des Wettkampfes.
Der Kampfrichter entscheidet vom Podest aus final über die Vergabe der Punkte und „steckt diese fest“.
Die Bewertung der Treffer wird also von den Ringrichtern vorgenommen, vom Kampfrichter aber bestätigt und verkündet.

Die Ringrichter bewerten den Kampf im Ring und zeigen Treffer an.
Die Ringrichter sind im Regelfall nicht am Wettkampf teilnehmende, also „unbefangene“ Kämpfer(innen), bzw. Kampfrichter(innen) anderer Veranstaltungen.
Sie betreuen den Kampf von Anfang bis Ende.
Die Ringrichter prüfen vor Kampfbeginn die Bewaffnung und Protektion der Kontrahenten, eröffnen den Kampf, beurteilen den Kampfverlauf mit Punkten, sanktionieren Verstöße gegen das Regelwerk, beenden den Kampf und bestimmen den/die Sieger.
Die „Abnahme“ der Ausrüstung durch die Ringrichter ist für jeden Teilnehmer Pflicht!
Die Ringrichter sind befugt, jederzeit den Kampf zu untersagen oder im Verlauf abzubrechen, so z.B. bei unverhältnismäßigem Vorgehen eines der Kontrahenten, offensichtlichen Erfahrungs- oder Trainingsdefiziten der Kämpfer usw.
Die Anzahl der Ringrichter kann bei Bedarf, z.B. beim Brückenkampf, aufgestockt werden.

Das Urteil der Ringrichter kann nur durch ein Veto beider Kontrahenten angefochten werden!

Beispiel:
Befinden die Richter unverhältnismäßige Härte in den Schlägen bzw. dem generellen Kampfverhalten eines der Kämpfer und sanktionieren dieses Verhalten mit Punktabzug oder Disqualifikation, kann nur der Einspruch des jeweiligen Gegners (!) dazu führen, das Urteil der Kampfrichter abzumildern oder gänzlich außer Kraft zu setzen.
Dasselbe gilt für die Trefferwertung. Auch hier kann ausschließlich der Getroffene im Falle eines nicht gegebenen Punktes für den Gegner Veto einlegen.

In jedem Fall entscheidet schließlich der Kampfrichter.

Bei wiederholter Missachtung von Entscheidung und/oder Autorität der Ringrichter, können diese ihr Amt für den betreffenden Kampf niederlegen, womit der Kampf vorerst für beendet und ungültig erklärt wird.
Über den weiteren Verlauf entscheidet dann der Kampfrichter.

  1. Rundensystem und Qualifizierung:

Alle zugelassenen Kämpfer haben sich bereits qualifiziert. Bei geringer Teilnehmerzahl kann es also durchaus zu einem mehrfachen „Cross-Qualifying“ mit sogenannten „Comeback-Rounds“ kommen, bei dem sich bereits ausgeschiedene Kämpfer nochmals für die Finalrunden qualifizieren können.
Ebenso ist bei ungeradem Rundenende ein Comeback durch Los möglich.
Achtung: Das System ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Teilnehmer, kann also von Wettkampfjahr zu Wettkampfjahr variieren!

III. Punktesystem und -vergabe:

Zweikampf (1 vs. 1): ‚5 Punkte-System‘
Gruppenkampf (Brücke): ‚3 Punkte-System‘
Die Details entnehmt Ihr bitte den entsprechenden Wettkampfregeln.
Die Bewertung der Treffer obliegt den Ringrichtern, welche diese Treffer je nach mutmaßlichem Wirkungsgrad entweder voll oder eben gar nicht werten.

Nicht gewertet werden Treffer, deren Unwirksamkeit offensichtlich ist, wie Schläge mit der
Flachseite der Schwertklinge oder das bloße „Auflegen“ der Waffe.

  1. Irreguläre und andere nicht bewertete Angriffsmethoden:

Als „irreguläre“ Angriffsmethoden gelten alle nicht laut Regelwerk punktrelevanten Schläge, Schnitte und Stiche, wie zum Beispiel Faustschläge, Tritte oder der Einsatz von Schild, Schwertknauf und Lanzenschaft zum Körper.

Diese Angriffe dürfen AUSSCHLIESSLICH ALS TAKTISCHE MANÖVER, also ‚aktionsvorbereitend‘ zum Einsatz kommen und werden nicht bewertet.

Stehen diese Manöver in keiner vernünftigen Relation zum Kampfgeschehen, d.h. es wird übermäßig irregulär gekämpft, wird dies von den Ringrichtern zunächst angemahnt, dann mit Punktabzug sanktioniert und ggf. disqualifiziert.
Dasselbe gilt für Gefährdung oder Verletzung des Gegners durch irregulären Angriff.

Weiterhin dürfen Taktiken, Finten oder Rettungsmanöver in der Intensität der Anwendung, z.B. Schlagkraft, den „Härtegrad“ des betreffenden Kampfes NICHT übertreffen, da sie sonst als Regelverstoß geahndet werden können.

  1. Regelverstöße:

Achtung: Schläge mit der Schildkante/Schildrand sind ab 2019 nicht mehr generell untersagt und werden dementsprechend auch nicht mehr zwangsläufig geahndet!
Es werden keine Trefferpunkte vergeben, Treffer außerhalb der genehmigten Zonen werden jedoch nach denselben Maßstäben geahndet wie beim Einsatz der Waffe!
Ansonsten gilt wie folgt:

  1. Unverhältnismäßige Anwendung taktischer Manöver, wie Schläge, Tritte und dergleichen, deren Ausmaß in keinem vernünftigen Verhältnis zum eigentlichen Kampfgeschehen stehen, werden angemahnt und im Zweifelsfall mit Punktabzug bestraft. Gleiches gilt für unverhältnismäßige Härte dieser Manöver.
  2. Übertriebene Härte in der Ausführung, sowie ein besonders rücksichtsloser oder brutaler Kampfstil, kann schon nach einmaliger Ermahnung zu Disqualifikation führen.
  3. Vorsätzliches Klammern oder Festhalten des Gegners wird 2 x angemahnt und mit Punktabzug bestraft, danach folgt Disqualifikation.
  4. Liegt einer der Kämpfer am Boden oder berührt mit beiden Knien den Boden, wird der Kampf automatisch unterbrochen und er darf bis zur Freigabe durch die Ringrichter nicht wieder aufgenommen werden. Dies gilt nur für die Zweikämpfe! Bei Zuwiderhandlung entscheiden die Ringrichter über eine eventuelle Disqualifikation.
  5. Jegliche Missachtung von Entscheidungen oder Anordnungen der Ringrichter, wie z.B. oben genanntes eigenmächtiges Fortsetzen des Kampfes nach Abbruch, kann durch diese mit Disqualifikation bestraft werden.
  6. Unsportliches Verhalten im weitesten Sinn obliegen der Interpretation durch die Ringrichter und können ebenfalls zur Disqualifikation führen.
    Bei Regelverstoß gilt:
  1. Ermahnung
  2. Punktabzug
  3. Disqualifikation. Bei Disqualifikation gewinnt automatisch der Gegner.

ACHTUNG:
Ausnahmeregelungen sind möglich, bedürfen allerdings im Vorfeld einer Abstimmung mit mehrheitlich positivem Ergebnis durch die anwesenden Teilnehmer!